Anl. 12 K-LSchV (weggefallen)

Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung - K-LSchV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.08.2016 bis 31.12.9999
LEHRPLAN DER FACHSCHULE
FÜR ERWACHSENE, FACHRICHTUNG LÄNDLICHE HAUSWIRTSCHAFT

IAnl. Allgemeines

Siehe Anlage B/612 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen.

II. Allgemeine Bildungsziele

Siehe Anlage B/6.

III. Allgemeine didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/6.

IV. Stundentafel

Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände

Pflichtgegenstände Gesamtstundenzahl

Lebensführung am Bauernhof 20-25

Informatik/Schriftverkehr(1) 55-65

Wirtschaft und Marketing 15-20

Betriebswirtschaft und Marktlehre 40-50

Biolandbau 10-15

Direktvermarktung 15-20

Förderungswesen und Standeskunde 15-20

Ernährung 60-80

Haushaltsmanagement 35-40

Gartenbau 35-40

Landwirtschaft 30-40

Schulautonome Stunden 0-40

Summe 370

Praktischer Unterricht(2)

Haushaltsmanagement 35-40

Kochen und Küchenführung 36-45

Gartenbau 15-20

Textilverarbeitung 16-20

Schulautonome Stunden 0-28

Summe 130

Gesamtstundenzahl 500

1 40 Unterrichtsstunden in Schülergruppen möglich. 2 Unterricht in Schülergruppen.

Unterricht in Blockform möglich, zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

IVa. Ersatzstundentafel gem. § 4a Abs. 4

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände Gesamtstundenzahl

Lebensführung am Bauernhof 20

Informatik/Schriftverkehr(1) 65

Wirtschaft und Marketing 20

Betriebswirtschaft und Marktlehre 45

Biolandbau 15

Direktvermarktung 20

Förderungswesen und Standeskunde 15

Ernährung 70

Haushaltsmanagement 35

Gartenbau 35

Landwirtschaft 30

Summe 370

Praktischer Unterricht(2)

Haushaltsmanagement 45

Kochen und Küchenführung 45

Gartenbau 20

Textilverarbeitung 20

Summe 130

Gesamtstundenzahl 500

1 40 Unterrichtsstunden in Schülergruppen möglich. 2 Unterricht in Schülergruppen.

Unterricht in Blockform möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

V. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff sowie didaktische Grundsätze.

Lebensführung am Bauernhof

Siehe Anlage B/6.

Informatik/Schriftverkehr

Siehe Anlage B/6.

Wirtschaft und Marketing

Siehe Anlage B/6.

Betriebswirtschaft und Marktlehre

Siehe Anlage B/6.

Biolandbau

Siehe Anlage B/6.

Direktvermarktung

Siehe Anlage B/6.

Förderungswesen und Standeskunde

Siehe Anlage B/6.

Ernährung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht hat aktuelle Kenntnisse über Nährstoffe, Nahrungs- und Genussmittel zu vermitteln; die Bedeutung einer gesunden Ernährung erkennen und Mahlzeiten nach ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten zusammenstellen; sie sind unter Hinweis auf Wirtschaftlichkeit zu überlegtem Einkauf, Verarbeitung und Konservierung von Lebensmitteln anzuleiten. Der Stellenwert heimischer Nahrungsmittel und die gesundheitliche Bedeutung selbsterzeugter Produkte sind darzulegen.

Lehrstoff

Kochlehre: Hygiene in der Küche, Grundmaße und Grundmengen, Garmachungsmethoden, Grundrezepte, Behandlung von Lebensmitteln, Speiseplanerstellung.

Ernährungslehre: Grundlagen der Ernährung, Energiebedarf. Lebensmittel und ihre Bestandteile.

Würzmittel, Zusatzstoffe, Wasser, Getränke und Genussmittel, Verdauung und Stoffwechsel.

Kochlehre: Wochenspeiseplanerstellung und Kalkulation. Ernährungsfehler, altersgemäße Ernährung, alternative Ernährungsformen; Konsumentenschutz.

Lebensmittelqualität: Kennzeichnung von Lebensmitteln, Lebensmittelhygiene, Schadstoffe in der Nahrung.

Vorratswirtschaft: Ursachen für das Verderben von Nahrungsmitteln; Arten der Lagerung und Konservieren von Lebensmitteln, Wirtschaftlichkeit und Bedeutung der Konservierung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah zu gestalten. Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist im passenden Zusammenhang jeweils hinzuweisen. Auf Vollwertprodukte ist verstärkt einzugehen. Das Erstellen von Wochenspeiseplänen mit Nährwert und Kalkulation ist zu üben.

Haushaltsmanagement

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zur Haushaltsführung und zur rationellen Pflege eines Haushaltes erforderlich sind; ein bäuerliches Wohnhaus nach umweltfreundlichen baubiologischen Kriterien unter Berücksichtigung der Arbeitslehre rationell planen und beurteilen.

Förderung des Sinnes für Ess- und Wohnkultur; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Grundsätze der Haushaltsführung, Aufgaben und Funktionen des Haushaltes, Arbeitsplanung.

Zeitmanagement, Einkaufsplan, Kostenrechnung; Arbeitsplatzgestaltung und Unfallverhütung; Servierkunde und Getränkekunde.

Bauen und Wohnen: Gesetzliche Bestimmungen, Finanzierung, Planungsgrundsätze, Baubiologie, Einrichtung und Wohnraumgestaltung, technische Ausstattung des Wohnhauses.

Haushaltspflege: Maschinen und Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel, Pflege von Wäsche und Bekleidung; Materialkunde.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll stets in Kombination zum praktischen Unterricht stehen. In der Unterrichtsgestaltung sollten Ökologie und Ökonomie eine wesentliche Rolle spielen. Der Unterricht sollte durch Lehrausgänge ergänzt werden.

Gartenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zur Kultur von Gemüse, Kräutern, Beerenobst, Blumen und Ziersträuchern im Hausgarten erforderlich sind. Der Wert der selbsterzeugten Produkte soll deutlich gemacht werden; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Verschönerung des Hauses und des Ortbildes durch gärtnerische Gestaltung; Kennenlernen des Kreislaufgeschehens von Boden, Pflanze und Tier; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Hausgarten: Bedeutung, Lage, Größe, Nutzen; Gestaltungselemente, Bodenbearbeitung und Bewässerung, Anbauplanung.

Zimmerpflanzen.

Gemüsebau.

Nährstoffversorgung, Ernte, Lagerung.

Würz- und Heilkräuter.

Pflanzenschutz

Gartenboden: Bodenaufbau und Bodenbeschaffenheit, Bodenzustand und - bearbeitung.

Lebensvorgänge der Pflanze; Zimmerpflanzen; Beerenobst; Kultur von Blumen und Ziersträuchern, Gartenplanung, giftige Pflanzen. Garten- und Landschaftsplanung, Themengärten.

Grünraumpflege: Staudenschnitt, Rasenpflege, Biotoppflege.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist praxisbezogen zu gestalten. Fruchtfolgebeispiele und Gestaltungspläne sollen gemeinsam erarbeitet werden. Durch Exkursionen und Lehrausgänge zu beispielhaften Anlagen sollen die Schüler Erfahrungen sammeln.

Landwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Den Schülern sollen unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte Grundkenntnisse in Pflanzenbau, Obstbau, Waldwirtschaft und Tierhaltung vermittelt werden. Eine Verbindung zwischen wirtschaftlicher und marktgerechter Erzeugung und einer artgerechten, umweltschonenden Produktion ist herzustellen.

Lehrstoff

Situation der Landwirtschaft in Österreich und der Europäischen Union.

Grundkenntnisse in Pflanzenbau, Obstbau, Waldwirtschaft und Tierhaltung.

Alternative Landwirtschaft.

Geräte und Maschinen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist praxisnahe zu gestalten. Der Unterricht soll an Erfahrungen und Kenntnisse anknüpfen; Partnerschaftliches Prinzip berücksichtigen.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in einer auf die Berufstätigkeit ausgerichteten, zeitgemäßen Form umzusetzen.

Das Erkennungsvermögen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern.

Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden.

Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen.

Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten.

Haushaltsmanagement

Lehrstoff

Pflege- und Reinigungsarbeiten im Haus,

Pflege von Wäsche und Bekleidung,

Einsatz und Pflege von Haushaltsgeräten und Maschinen; Fest- und Feiergestaltung.

Servier- und Getränkekunde.

Frühstücksarten, Buffet,

Arbeitsorganisation, Arbeitspläne, Zeitpläne,

Kostenrechnung,

Instandhaltungsarbeiten,

Zeichnen von Planskizzen,

Wohnraumgestaltung,

Raumschmuck.

Kochen und Küchenführung

Lehrstoff

Zubereiten von Speisen auf Basis der Grundrezepte.

Handhabung und Pflege von Geräten und Maschinen.

Heimische Küche, Internationale Küche, Vollwertgerichte; Herstellen

von Schnellgerichten, Kalte Küche, Kostformen.

Vorratshaltung von Lebensmitteln, Milchverarbeitung, Fleischverarbeitung, Brot backen, Obst- und Gemüseverarbeitung; Anrichten und Garnieren von Speisen. Kosten berechnen.

Gartenbau

Lehrstoff

Handhabung und Pflege von Gartengeräten,

Kulturmaßnahmen im Gartenjahr,

Kompostbereitung,

Topf-, Zimmer- und Balkonpflanzen,

Ernten und Lagern von Obst und Gemüse.

Blumenschmuck im und um das Haus,

Florales Gestalten im Jahreskreis.

Herstellen von Produkten aus dem Garten für die Direktvermarktung.

Textilverarbeitung

Lehrstoff

Handhabung und Pflege der Nähmaschine,

Materialauswahl (Pflege- und Trageeigenschaften),

Schnittgewinnung, einfache Nähtechniken

am Kleidungsstück umsetzen.

Ausbesserungsarbeiten,

Stricken.

Didaktische Grundsätze

Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen. Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen.

Am Beginn des Unterrichtes ist eine Arbeitsbesprechung abzuhalten. Nach Fertigstellung der Arbeit ist eine Nachbesprechung durchzuführen.

Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und zu vermitteln.

Gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung sowie Teamfähigkeit sind umzusetzen.

Auf den Umweltschutz und die Unfallverhütung ist besonders zu achten.

Stand vor dem 12.08.2016

In Kraft vom 21.12.1993 bis 12.08.2016
LEHRPLAN DER FACHSCHULE
FÜR ERWACHSENE, FACHRICHTUNG LÄNDLICHE HAUSWIRTSCHAFT

IAnl. Allgemeines

Siehe Anlage B/612 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen.

II. Allgemeine Bildungsziele

Siehe Anlage B/6.

III. Allgemeine didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/6.

IV. Stundentafel

Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände

Pflichtgegenstände Gesamtstundenzahl

Lebensführung am Bauernhof 20-25

Informatik/Schriftverkehr(1) 55-65

Wirtschaft und Marketing 15-20

Betriebswirtschaft und Marktlehre 40-50

Biolandbau 10-15

Direktvermarktung 15-20

Förderungswesen und Standeskunde 15-20

Ernährung 60-80

Haushaltsmanagement 35-40

Gartenbau 35-40

Landwirtschaft 30-40

Schulautonome Stunden 0-40

Summe 370

Praktischer Unterricht(2)

Haushaltsmanagement 35-40

Kochen und Küchenführung 36-45

Gartenbau 15-20

Textilverarbeitung 16-20

Schulautonome Stunden 0-28

Summe 130

Gesamtstundenzahl 500

1 40 Unterrichtsstunden in Schülergruppen möglich. 2 Unterricht in Schülergruppen.

Unterricht in Blockform möglich, zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

IVa. Ersatzstundentafel gem. § 4a Abs. 4

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände Gesamtstundenzahl

Lebensführung am Bauernhof 20

Informatik/Schriftverkehr(1) 65

Wirtschaft und Marketing 20

Betriebswirtschaft und Marktlehre 45

Biolandbau 15

Direktvermarktung 20

Förderungswesen und Standeskunde 15

Ernährung 70

Haushaltsmanagement 35

Gartenbau 35

Landwirtschaft 30

Summe 370

Praktischer Unterricht(2)

Haushaltsmanagement 45

Kochen und Küchenführung 45

Gartenbau 20

Textilverarbeitung 20

Summe 130

Gesamtstundenzahl 500

1 40 Unterrichtsstunden in Schülergruppen möglich. 2 Unterricht in Schülergruppen.

Unterricht in Blockform möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

V. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff sowie didaktische Grundsätze.

Lebensführung am Bauernhof

Siehe Anlage B/6.

Informatik/Schriftverkehr

Siehe Anlage B/6.

Wirtschaft und Marketing

Siehe Anlage B/6.

Betriebswirtschaft und Marktlehre

Siehe Anlage B/6.

Biolandbau

Siehe Anlage B/6.

Direktvermarktung

Siehe Anlage B/6.

Förderungswesen und Standeskunde

Siehe Anlage B/6.

Ernährung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht hat aktuelle Kenntnisse über Nährstoffe, Nahrungs- und Genussmittel zu vermitteln; die Bedeutung einer gesunden Ernährung erkennen und Mahlzeiten nach ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten zusammenstellen; sie sind unter Hinweis auf Wirtschaftlichkeit zu überlegtem Einkauf, Verarbeitung und Konservierung von Lebensmitteln anzuleiten. Der Stellenwert heimischer Nahrungsmittel und die gesundheitliche Bedeutung selbsterzeugter Produkte sind darzulegen.

Lehrstoff

Kochlehre: Hygiene in der Küche, Grundmaße und Grundmengen, Garmachungsmethoden, Grundrezepte, Behandlung von Lebensmitteln, Speiseplanerstellung.

Ernährungslehre: Grundlagen der Ernährung, Energiebedarf. Lebensmittel und ihre Bestandteile.

Würzmittel, Zusatzstoffe, Wasser, Getränke und Genussmittel, Verdauung und Stoffwechsel.

Kochlehre: Wochenspeiseplanerstellung und Kalkulation. Ernährungsfehler, altersgemäße Ernährung, alternative Ernährungsformen; Konsumentenschutz.

Lebensmittelqualität: Kennzeichnung von Lebensmitteln, Lebensmittelhygiene, Schadstoffe in der Nahrung.

Vorratswirtschaft: Ursachen für das Verderben von Nahrungsmitteln; Arten der Lagerung und Konservieren von Lebensmitteln, Wirtschaftlichkeit und Bedeutung der Konservierung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah zu gestalten. Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist im passenden Zusammenhang jeweils hinzuweisen. Auf Vollwertprodukte ist verstärkt einzugehen. Das Erstellen von Wochenspeiseplänen mit Nährwert und Kalkulation ist zu üben.

Haushaltsmanagement

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zur Haushaltsführung und zur rationellen Pflege eines Haushaltes erforderlich sind; ein bäuerliches Wohnhaus nach umweltfreundlichen baubiologischen Kriterien unter Berücksichtigung der Arbeitslehre rationell planen und beurteilen.

Förderung des Sinnes für Ess- und Wohnkultur; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Grundsätze der Haushaltsführung, Aufgaben und Funktionen des Haushaltes, Arbeitsplanung.

Zeitmanagement, Einkaufsplan, Kostenrechnung; Arbeitsplatzgestaltung und Unfallverhütung; Servierkunde und Getränkekunde.

Bauen und Wohnen: Gesetzliche Bestimmungen, Finanzierung, Planungsgrundsätze, Baubiologie, Einrichtung und Wohnraumgestaltung, technische Ausstattung des Wohnhauses.

Haushaltspflege: Maschinen und Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel, Pflege von Wäsche und Bekleidung; Materialkunde.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll stets in Kombination zum praktischen Unterricht stehen. In der Unterrichtsgestaltung sollten Ökologie und Ökonomie eine wesentliche Rolle spielen. Der Unterricht sollte durch Lehrausgänge ergänzt werden.

Gartenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zur Kultur von Gemüse, Kräutern, Beerenobst, Blumen und Ziersträuchern im Hausgarten erforderlich sind. Der Wert der selbsterzeugten Produkte soll deutlich gemacht werden; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Verschönerung des Hauses und des Ortbildes durch gärtnerische Gestaltung; Kennenlernen des Kreislaufgeschehens von Boden, Pflanze und Tier; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Hausgarten: Bedeutung, Lage, Größe, Nutzen; Gestaltungselemente, Bodenbearbeitung und Bewässerung, Anbauplanung.

Zimmerpflanzen.

Gemüsebau.

Nährstoffversorgung, Ernte, Lagerung.

Würz- und Heilkräuter.

Pflanzenschutz

Gartenboden: Bodenaufbau und Bodenbeschaffenheit, Bodenzustand und - bearbeitung.

Lebensvorgänge der Pflanze; Zimmerpflanzen; Beerenobst; Kultur von Blumen und Ziersträuchern, Gartenplanung, giftige Pflanzen. Garten- und Landschaftsplanung, Themengärten.

Grünraumpflege: Staudenschnitt, Rasenpflege, Biotoppflege.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist praxisbezogen zu gestalten. Fruchtfolgebeispiele und Gestaltungspläne sollen gemeinsam erarbeitet werden. Durch Exkursionen und Lehrausgänge zu beispielhaften Anlagen sollen die Schüler Erfahrungen sammeln.

Landwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Den Schülern sollen unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte Grundkenntnisse in Pflanzenbau, Obstbau, Waldwirtschaft und Tierhaltung vermittelt werden. Eine Verbindung zwischen wirtschaftlicher und marktgerechter Erzeugung und einer artgerechten, umweltschonenden Produktion ist herzustellen.

Lehrstoff

Situation der Landwirtschaft in Österreich und der Europäischen Union.

Grundkenntnisse in Pflanzenbau, Obstbau, Waldwirtschaft und Tierhaltung.

Alternative Landwirtschaft.

Geräte und Maschinen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist praxisnahe zu gestalten. Der Unterricht soll an Erfahrungen und Kenntnisse anknüpfen; Partnerschaftliches Prinzip berücksichtigen.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in einer auf die Berufstätigkeit ausgerichteten, zeitgemäßen Form umzusetzen.

Das Erkennungsvermögen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern.

Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden.

Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen.

Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten.

Haushaltsmanagement

Lehrstoff

Pflege- und Reinigungsarbeiten im Haus,

Pflege von Wäsche und Bekleidung,

Einsatz und Pflege von Haushaltsgeräten und Maschinen; Fest- und Feiergestaltung.

Servier- und Getränkekunde.

Frühstücksarten, Buffet,

Arbeitsorganisation, Arbeitspläne, Zeitpläne,

Kostenrechnung,

Instandhaltungsarbeiten,

Zeichnen von Planskizzen,

Wohnraumgestaltung,

Raumschmuck.

Kochen und Küchenführung

Lehrstoff

Zubereiten von Speisen auf Basis der Grundrezepte.

Handhabung und Pflege von Geräten und Maschinen.

Heimische Küche, Internationale Küche, Vollwertgerichte; Herstellen

von Schnellgerichten, Kalte Küche, Kostformen.

Vorratshaltung von Lebensmitteln, Milchverarbeitung, Fleischverarbeitung, Brot backen, Obst- und Gemüseverarbeitung; Anrichten und Garnieren von Speisen. Kosten berechnen.

Gartenbau

Lehrstoff

Handhabung und Pflege von Gartengeräten,

Kulturmaßnahmen im Gartenjahr,

Kompostbereitung,

Topf-, Zimmer- und Balkonpflanzen,

Ernten und Lagern von Obst und Gemüse.

Blumenschmuck im und um das Haus,

Florales Gestalten im Jahreskreis.

Herstellen von Produkten aus dem Garten für die Direktvermarktung.

Textilverarbeitung

Lehrstoff

Handhabung und Pflege der Nähmaschine,

Materialauswahl (Pflege- und Trageeigenschaften),

Schnittgewinnung, einfache Nähtechniken

am Kleidungsstück umsetzen.

Ausbesserungsarbeiten,

Stricken.

Didaktische Grundsätze

Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen. Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen.

Am Beginn des Unterrichtes ist eine Arbeitsbesprechung abzuhalten. Nach Fertigstellung der Arbeit ist eine Nachbesprechung durchzuführen.

Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und zu vermitteln.

Gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung sowie Teamfähigkeit sind umzusetzen.

Auf den Umweltschutz und die Unfallverhütung ist besonders zu achten.

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