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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Abgabengegenstand
Der Kanalanschlußbeitrag ist für jene Gebäude oder befestigten Flächen zu entrichten, für die rechtskräftig ein AnschlußauftragAnschlussauftrag (§ 4) erteilt oder für die ein AnschlußrechtAnschlussrecht (§ 6) eingeräumt wurde.Der Kanalanschlußbeitrag ist für jene Gebäude oder befestigten Flächen zu entrichten, für die rechtskräftig ein Anschlussauftrag (Paragraph 4,) erteilt oder ein Anschlussrecht (Paragraph 6,) eingeräumt wurde.
Abgabengegenstand
Der Kanalanschlußbeitrag ist für jene Gebäude oder befestigten Flächen zu entrichten, für die rechtskräftig ein AnschlußauftragAnschlussauftrag (§ 4) erteilt oder für die ein AnschlußrechtAnschlussrecht (§ 6) eingeräumt wurde.Der Kanalanschlußbeitrag ist für jene Gebäude oder befestigten Flächen zu entrichten, für die rechtskräftig ein Anschlussauftrag (Paragraph 4,) erteilt oder ein Anschlussrecht (Paragraph 6,) eingeräumt wurde.