Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) In den Bescheiden, mit denen eine BewilligungBewilligungen nach diesem Gesetz oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung, die unter Auflagen oder befristet erteilt wirdwurden, kann, soweit dies aus den besonderen Gründen des EinzelfallesEinzelfalls erforderlich erscheint, eine Sicherheitsleistung bis zur Höhe der voraussichtlichen Kosten der Ausführung der Auflagen bzw. der Maßnahmen vorgeschrieben werden.
(2) Bar erlegte Sicherheitsleistungen sind zur Deckung der Kosten einer allfälligen Ersatzvornahme im Verwaltungsvollstreckungsverfahren zu verwenden. Fällt der Zweck der Sicherstellung weg, ist die Sicherheitsleistung samt aufgelaufener Zinserträge zurückzuerstatten.
(1) In den Bescheiden, mit denen eine BewilligungBewilligungen nach diesem Gesetz oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung, die unter Auflagen oder befristet erteilt wirdwurden, kann, soweit dies aus den besonderen Gründen des EinzelfallesEinzelfalls erforderlich erscheint, eine Sicherheitsleistung bis zur Höhe der voraussichtlichen Kosten der Ausführung der Auflagen bzw. der Maßnahmen vorgeschrieben werden.
(2) Bar erlegte Sicherheitsleistungen sind zur Deckung der Kosten einer allfälligen Ersatzvornahme im Verwaltungsvollstreckungsverfahren zu verwenden. Fällt der Zweck der Sicherstellung weg, ist die Sicherheitsleistung samt aufgelaufener Zinserträge zurückzuerstatten.