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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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- | bis zu 30 kW: | mindestens 100 m | ||||||||
- | über 30 kW bis zu 0,5 MW: | mindestens 500 m | ||||||||
- | über 0,5 MW und Windparks: | bei wesentlichen Änderungen am gleichbleibenden Standort mindestens 800 m; bei Neuerrichtungen mindestens 1.000 m. | ||||||||
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(3) Ob die Belästigungen der Nachbarn zumutbar sind, ist danach zu beurteilen, wie sich die durch die Stromerzeugungsanlage verursachten Änderungen der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse auf ein gesundes, normal empfindendes Kind und auf einen gesunden, normal empfindenden Erwachsenen auswirken.
(3a) Vom Erfordernis der Berücksichtigung der Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Analyse kann abgesehen werdengrößerer Abstand einzuhalten, wenn es auf Grund von Rechtsvorschriften, Eigentumsverhältnissen oder der Finanzlage des Betreibers zwingende Gründe gibt, die der Errichtung bzwdies gemäß Abs. der erheblichen Modernisierung einer hocheffizienten KWK-Anlage entgegenstehen1 Z 1 erforderlich ist. (Anm: LGBl. Nr. 95/2020LGBl.Nr. 48/2012, 46/2018)
(4
(5) Mit der Bewilligung kann eine angemessene Frist für den Beginn oder die Fertigstellung des Vorhabens festgesetzt werden.
- | bis zu 30 kW: | mindestens 100 m | ||||||||
- | über 30 kW bis zu 0,5 MW: | mindestens 500 m | ||||||||
- | über 0,5 MW und Windparks: | bei wesentlichen Änderungen am gleichbleibenden Standort mindestens 800 m; bei Neuerrichtungen mindestens 1.000 m. | ||||||||
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(3) Ob die Belästigungen der Nachbarn zumutbar sind, ist danach zu beurteilen, wie sich die durch die Stromerzeugungsanlage verursachten Änderungen der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse auf ein gesundes, normal empfindendes Kind und auf einen gesunden, normal empfindenden Erwachsenen auswirken.
(3a) Vom Erfordernis der Berücksichtigung der Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Analyse kann abgesehen werdengrößerer Abstand einzuhalten, wenn es auf Grund von Rechtsvorschriften, Eigentumsverhältnissen oder der Finanzlage des Betreibers zwingende Gründe gibt, die der Errichtung bzwdies gemäß Abs. der erheblichen Modernisierung einer hocheffizienten KWK-Anlage entgegenstehen1 Z 1 erforderlich ist. (Anm: LGBl. Nr. 95/2020LGBl.Nr. 48/2012, 46/2018)
(4
(5) Mit der Bewilligung kann eine angemessene Frist für den Beginn oder die Fertigstellung des Vorhabens festgesetzt werden.