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Bruttoveranschlagung
(1) Einnahmen und Ausgaben sind ungekürzt, das heißt, mit dem Gesamt- (Brutto-)Betrag zu veranschlagen seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Die Voranschläge der Betriebe, betriebsähnlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmungen sind in Bruttobeträgen aufzustellen.
Bruttoveranschlagung
(1) Einnahmen und Ausgaben sind ungekürzt, das heißt, mit dem Gesamt- (Brutto-)Betrag zu veranschlagen seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Die Voranschläge der Betriebe, betriebsähnlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmungen sind in Bruttobeträgen aufzustellen.