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Legende:
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Gesamtdeckung und Einzeldeckung
(1) Alle Einnahmen des ordentlichen Voranschlages dienen zur Bedeckung der gesamten ordentlichen Ausgaben, soweit nicht besondere Zweckwidmungen für einzelne Einnahmen bestehen (Gesamtdeckung) seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Im außerordentlichen Haushalt dürfen die Einnahmen nur für jene Ausgaben verwendet werden, für die sie veranschlagt worden sind (Einzeldeckung).
Gesamtdeckung und Einzeldeckung
(1) Alle Einnahmen des ordentlichen Voranschlages dienen zur Bedeckung der gesamten ordentlichen Ausgaben, soweit nicht besondere Zweckwidmungen für einzelne Einnahmen bestehen (Gesamtdeckung) seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Im außerordentlichen Haushalt dürfen die Einnahmen nur für jene Ausgaben verwendet werden, für die sie veranschlagt worden sind (Einzeldeckung).