§ 32 K-GHO (weggefallen)

Kärntner Gemeindehaushaltsordnung - K-GHO

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
§ 32 K-GHO

Kassenstunden

Der Bürgermeister hat für die Gemeindekasse die Kassenstunden so festzusetzen, daß die Kassengeschäfte während der Dienststunden ordnungsgemäß erledigt werden können seit 31.12.2019 weggefallen. Die Kassenstunden sind durch Anschlag am Eingang zur Gemeindekasse ersichtlich zu machen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 06.02.1999 bis 31.12.2019
§ 32 K-GHO

Kassenstunden

Der Bürgermeister hat für die Gemeindekasse die Kassenstunden so festzusetzen, daß die Kassengeschäfte während der Dienststunden ordnungsgemäß erledigt werden können seit 31.12.2019 weggefallen. Die Kassenstunden sind durch Anschlag am Eingang zur Gemeindekasse ersichtlich zu machen.

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