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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Zahlungsmittel
(1) Gemeindebedienstete dürfen für die Gemeinde Zahlungen nur in Euro entgegennehmen seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Gemeindebedienstete dürfen für die Gemeinde Wechsel nicht ausstellen, annehmen oder weitergeben.
(3) Angenommene Schecks sind von dem mit der Besorgung der Kassengeschäfte betrauten Bediensteten unverzüglich einzulösen. Die Übertragung (Girierung) von Schecks ist untersagt.
(4) Zahlungsmittel, an deren Echtheit Zweifel bestehen, dürfen nicht in Zahlung genommen werden.
Zahlungsmittel
(1) Gemeindebedienstete dürfen für die Gemeinde Zahlungen nur in Euro entgegennehmen seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Gemeindebedienstete dürfen für die Gemeinde Wechsel nicht ausstellen, annehmen oder weitergeben.
(3) Angenommene Schecks sind von dem mit der Besorgung der Kassengeschäfte betrauten Bediensteten unverzüglich einzulösen. Die Übertragung (Girierung) von Schecks ist untersagt.
(4) Zahlungsmittel, an deren Echtheit Zweifel bestehen, dürfen nicht in Zahlung genommen werden.