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Aufgaben der Buchhaltung
(1) Aufgaben im Rahmen der Führung der Buchhaltung sind insbesondere:
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(2) Bei der Prüfung nach Abs 1 Z seit 31.12.2019 weggefallen. 1 ist insbesondere die Richtigkeit des Bedeckungsvermerks im Zusammenhang mit § 25 zu kontrollieren. Entspricht die Zahlungsanweisung nicht den Bestimmungen des § 25 oder wird durch sie eine andere haushaltsrechtliche Bestimmung verletzt, ist sie unter Angabe der Mängel dem Anweisungsbefugten zur Berichtigung zurückzustellen. Jede Abänderung der Zahlungsanweisung darf nur im Einvernehmen mit dem Anweisungsbefugten erfolgen. Wird ein Mangel nicht behoben oder ist er nicht behebbar und ist die Vollziehung auf Grund einer dienstrechtlichen Weisung durchzuführen, so ist darauf mit einem entsprechenden Vermerk (Beharrungsvermerk) hinzuweisen.
Aufgaben der Buchhaltung
(1) Aufgaben im Rahmen der Führung der Buchhaltung sind insbesondere:
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(2) Bei der Prüfung nach Abs 1 Z seit 31.12.2019 weggefallen. 1 ist insbesondere die Richtigkeit des Bedeckungsvermerks im Zusammenhang mit § 25 zu kontrollieren. Entspricht die Zahlungsanweisung nicht den Bestimmungen des § 25 oder wird durch sie eine andere haushaltsrechtliche Bestimmung verletzt, ist sie unter Angabe der Mängel dem Anweisungsbefugten zur Berichtigung zurückzustellen. Jede Abänderung der Zahlungsanweisung darf nur im Einvernehmen mit dem Anweisungsbefugten erfolgen. Wird ein Mangel nicht behoben oder ist er nicht behebbar und ist die Vollziehung auf Grund einer dienstrechtlichen Weisung durchzuführen, so ist darauf mit einem entsprechenden Vermerk (Beharrungsvermerk) hinzuweisen.