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Sachbuch für das Vermögen
Die vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben sowie die sonstigen Änderungen der Vermögensbestände sind im Sachbuch (in Sachkonten) für das Vermögen zu verzeichnen seit 31.12.2019 weggefallen. Für die einzelnen Vermögensarten (§ 64) ist ein Sachbuch (Sachkonten) zu führen. Im Sachbuch ist der Bestand des Vermögens zu Beginn des Finanzjahres, dessen Veränderungen während des Finanzjahres und der Bestand am Ende des Finanzjahres nachzuweisen.
Sachbuch für das Vermögen
Die vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben sowie die sonstigen Änderungen der Vermögensbestände sind im Sachbuch (in Sachkonten) für das Vermögen zu verzeichnen seit 31.12.2019 weggefallen. Für die einzelnen Vermögensarten (§ 64) ist ein Sachbuch (Sachkonten) zu führen. Im Sachbuch ist der Bestand des Vermögens zu Beginn des Finanzjahres, dessen Veränderungen während des Finanzjahres und der Bestand am Ende des Finanzjahres nachzuweisen.