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Buchungstag
(1) Die vorgeschriebenen Einnahmen und Ausgaben (Soll) sind so rechtzeitig zu buchen, daß sie spätestens am Fälligkeitstag haushaltswirksam werden seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Einzahlungen (Ist) durch Übergabe von Zahlungsmitteln sind am Einzahlungstag, Einzahlungen im Überweisungsverkehr an jenem Tag zu buchen, an dem die Gemeindekasse von der Gutschrift Kenntnis erhält.
(3) Auszahlungen (Ist) durch Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln (Barzahlungen) sind am Auszahlungstag, bargeldlose Zahlungen (Überweisungen, Schecks) an dem Tag zu buchen, an dem die Gemeindekasse von der Lastschrift Kenntnis erlangt.
(4) Verrechnungen, die nicht unter die Bestimmungen der Abs 1 bis 3 fallen, sind unverzüglich vorzunehmen.
Buchungstag
(1) Die vorgeschriebenen Einnahmen und Ausgaben (Soll) sind so rechtzeitig zu buchen, daß sie spätestens am Fälligkeitstag haushaltswirksam werden seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Einzahlungen (Ist) durch Übergabe von Zahlungsmitteln sind am Einzahlungstag, Einzahlungen im Überweisungsverkehr an jenem Tag zu buchen, an dem die Gemeindekasse von der Gutschrift Kenntnis erhält.
(3) Auszahlungen (Ist) durch Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln (Barzahlungen) sind am Auszahlungstag, bargeldlose Zahlungen (Überweisungen, Schecks) an dem Tag zu buchen, an dem die Gemeindekasse von der Lastschrift Kenntnis erlangt.
(4) Verrechnungen, die nicht unter die Bestimmungen der Abs 1 bis 3 fallen, sind unverzüglich vorzunehmen.