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Legende:
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Rechte
(1) Die Rechte Dritter an Grundstücken der Gemeinde sind in der Liegenschaftskartei anzumerken seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Für die Rechte der Gemeinde an Grundstücken Dritter ist ein eigenes Verzeichnis nach dem Muster der Liegenschaftskartei zu führen.
(3) Sonstige Rechte der Gemeinde gegenüber Dritten und sonstige Rechte Dritter gegenüber der Gemeinde sind in geeigneten Nachweisen zu erfassen.
Rechte
(1) Die Rechte Dritter an Grundstücken der Gemeinde sind in der Liegenschaftskartei anzumerken seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Für die Rechte der Gemeinde an Grundstücken Dritter ist ein eigenes Verzeichnis nach dem Muster der Liegenschaftskartei zu führen.
(3) Sonstige Rechte der Gemeinde gegenüber Dritten und sonstige Rechte Dritter gegenüber der Gemeinde sind in geeigneten Nachweisen zu erfassen.