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(1) Als Plangrundlage für Bebauungspläne sind Katasterpläne bzw. naturgetreue Lageplandarstellungen in den Maßstäben 1:500, 1:1000, 1:2000 oderim Maßstab 1:5000 oder größer zu verwenden.
(2) Die Pläne müssen auf ein Format von 210 x 297 mm (DIN A4) gefaltet sein.
*) Fassung LGBl.Nr. 57/2014
(1) Als Plangrundlage für Bebauungspläne sind Katasterpläne bzw. naturgetreue Lageplandarstellungen in den Maßstäben 1:500, 1:1000, 1:2000 oderim Maßstab 1:5000 oder größer zu verwenden.
(2) Die Pläne müssen auf ein Format von 210 x 297 mm (DIN A4) gefaltet sein.
*) Fassung LGBl.Nr. 57/2014