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Die zum Zeitpunkt des InkrafttretensVerordnung der VerordnungLandesregierung über eine Änderung der Planzeichenverordnung, LGBl.Nr. 49/2011LGBl.Nr. 12/2019, bestehenden Flächenwidmungspläne sind spätestens bis zum 31tritt am 1. Dezember 2016 den Bestimmungen der Verordnung LGBl.Nr. 49/2011 anzupassenMärz 2019 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 49/2011, 12/2019
Die zum Zeitpunkt des InkrafttretensVerordnung der VerordnungLandesregierung über eine Änderung der Planzeichenverordnung, LGBl.Nr. 49/2011LGBl.Nr. 12/2019, bestehenden Flächenwidmungspläne sind spätestens bis zum 31tritt am 1. Dezember 2016 den Bestimmungen der Verordnung LGBl.Nr. 49/2011 anzupassenMärz 2019 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 49/2011, 12/2019