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(2) Das pädagogische Konzept hat Aussagen zur Orientierungs-, Struktur- und Prozessqualität zu enthalten und darf den Bestimmungen dieses Landesgesetzes nicht widersprechenKBG seit 31.08.2023 weggefallen.
(3) Das pädagogische Konzept muss in der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung aufliegen. Den Eltern sowie der Aufsichtsbehörde (§ 24) und der pädagogischen Aufsicht (§ 25) ist auf Verlangen die Einsichtnahme in das pädagogische Konzept zu ermöglichen. (Anm: LGBl. Nr. 25/2019)
(2) Das pädagogische Konzept hat Aussagen zur Orientierungs-, Struktur- und Prozessqualität zu enthalten und darf den Bestimmungen dieses Landesgesetzes nicht widersprechenKBG seit 31.08.2023 weggefallen.
(3) Das pädagogische Konzept muss in der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung aufliegen. Den Eltern sowie der Aufsichtsbehörde (§ 24) und der pädagogischen Aufsicht (§ 25) ist auf Verlangen die Einsichtnahme in das pädagogische Konzept zu ermöglichen. (Anm: LGBl. Nr. 25/2019)