§ 37 Oö. KBG (weggefallen)

Oö. Kinderbetreuungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2023 bis 31.12.9999
Das Land fördert die Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte sowie der Hilfskräfte und Assistenzkräfte für Integration in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie der Tagesmütter und Tagesväter§ 37 . Zu diesem Zweck sind Fortbildungsveranstaltungen im erforderlichen Ausmaß anzubietenKBG seit 31.08.2023 weggefallen.

(Anm: LGBl. Nr. 25/2019)

Stand vor dem 31.08.2023

In Kraft vom 15.03.2019 bis 31.08.2023
Das Land fördert die Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte sowie der Hilfskräfte und Assistenzkräfte für Integration in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie der Tagesmütter und Tagesväter§ 37 . Zu diesem Zweck sind Fortbildungsveranstaltungen im erforderlichen Ausmaß anzubietenKBG seit 31.08.2023 weggefallen.

(Anm: LGBl. Nr. 25/2019)

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