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BEHINDERTENARBEIT "BA"
1. ABSCHNITT
FACH-SOZIALBETREUUNG "BA"
Berufsbild, Tätigkeitsbereiche
(1) Das Berufsbild der Fach-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit "„BA"“ umfasst
1. | die ganzheitliche und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte soziale Betreuung von beeinträchtigten Menschen in deren zentralen Lebensfeldern insbesondere Wohnen, Arbeit bzw. Beschäftigung, Freizeit und Bildung sowie | |||||||||
2. | die | |||||||||
(Anm: LGBl. Nr. 68/2021) |
(2) Der eigenverantwortliche Tätigkeitsbereich gemäß Abs. 1 Z. 1 umfasst insbesondere Maßnahmen der Anleitung, Anregung, Beratung, Assistenz, Förderung und erforderlichenfalls der Intervention bis hin zur weitergehenden oder gänzlichen stellvertretenden Durchführung von Verrichtungen.
BEHINDERTENARBEIT "BA"
1. ABSCHNITT
FACH-SOZIALBETREUUNG "BA"
Berufsbild, Tätigkeitsbereiche
(1) Das Berufsbild der Fach-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit "„BA"“ umfasst
1. | die ganzheitliche und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte soziale Betreuung von beeinträchtigten Menschen in deren zentralen Lebensfeldern insbesondere Wohnen, Arbeit bzw. Beschäftigung, Freizeit und Bildung sowie | |||||||||
2. | die | |||||||||
(Anm: LGBl. Nr. 68/2021) |
(2) Der eigenverantwortliche Tätigkeitsbereich gemäß Abs. 1 Z. 1 umfasst insbesondere Maßnahmen der Anleitung, Anregung, Beratung, Assistenz, Förderung und erforderlichenfalls der Intervention bis hin zur weitergehenden oder gänzlichen stellvertretenden Durchführung von Verrichtungen.