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FAMILIENARBEIT "F"
DIPLOM-SOZIALBETREUUNG "F"
Berufsbild, Tätigkeitsbereiche
(1) Das Berufsbild der Diplom-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit ("„F"“) umfasst neben der PflegehilfePflegeassistenz im Sinn des 3. Hauptstücks des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, BGBl. I Nr. 108/1997, i.d.F. BGBl. I Nr. 57/2008BGBl. I Nr. 108/1997, die soziale Betreuung von Familien und familienähnlichen Gemeinschaften und unterstützt diese bei der Überwindung schwieriger Lebenssituationen mit dem Ziel, den gewohnten Lebensrhythmus aufrecht zu erhalten. Diplom-Sozialbetreuer oder Diplom-Sozialbetreuerinnen "„F"“ verfügen weiters über Kompetenzen der Koordination und der fachlichen Anleitung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf Fach- sowie Helfer- und Helferinnenniveau in Fragen der Familienarbeit.
(Anm: LGBl. Nr. 68/2021)
(2) Schwierige Lebenssituationen sind insbesondere
1. | die Erkrankung eines Elternteils, eines Kindes oder eines anderen in der Familie bzw. im familienähnlichen Verband lebenden Angehörigen oder | |||||||||
2. | psychische Krisensituationen, wie Trennung, Scheidung, Tod von Angehörigen, Überforderung, Überlastung oder Ausfall der Betreuungsperson. |
(3) Der eigenverantwortliche Tätigkeitsbereich im Rahmen der sozialen Betreuung umfasst insbesondere:
1. | Planung und Organisation des Alltags; | |||||||||
2. | Haushaltsorganisation und -führung; | |||||||||
3. | altersspezifische Betreuung der Kinder und Jugendlichen, Spiel- und Lernanimation sowie Hausaufgabenbegleitung; | |||||||||
4. | Anleitung, Beratung und Unterstützung von Betreuungspersonen der Familienangehörigen; | |||||||||
5. | Mitbetreuung von älteren, kranken oder behinderten Familienmitgliedern; | |||||||||
6. | fachliche Anleitung im Bereich der Familienarbeit; | |||||||||
7. | Begleitung und Unterstützung bei der Bewältigung von Krisensituationen; | |||||||||
8. | Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Sozial- und Gesundheitseinrichtungen sowie öffentlichen Stellen, Ämtern und Behörden und | |||||||||
9. | Zusammenarbeit mit dem Betreuungsteam und mit Einrichtungen der öffentlichen und freien Wohlfahrt im sozialen Umfeld. |
FAMILIENARBEIT "F"
DIPLOM-SOZIALBETREUUNG "F"
Berufsbild, Tätigkeitsbereiche
(1) Das Berufsbild der Diplom-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit ("„F"“) umfasst neben der PflegehilfePflegeassistenz im Sinn des 3. Hauptstücks des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, BGBl. I Nr. 108/1997, i.d.F. BGBl. I Nr. 57/2008BGBl. I Nr. 108/1997, die soziale Betreuung von Familien und familienähnlichen Gemeinschaften und unterstützt diese bei der Überwindung schwieriger Lebenssituationen mit dem Ziel, den gewohnten Lebensrhythmus aufrecht zu erhalten. Diplom-Sozialbetreuer oder Diplom-Sozialbetreuerinnen "„F"“ verfügen weiters über Kompetenzen der Koordination und der fachlichen Anleitung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf Fach- sowie Helfer- und Helferinnenniveau in Fragen der Familienarbeit.
(Anm: LGBl. Nr. 68/2021)
(2) Schwierige Lebenssituationen sind insbesondere
1. | die Erkrankung eines Elternteils, eines Kindes oder eines anderen in der Familie bzw. im familienähnlichen Verband lebenden Angehörigen oder | |||||||||
2. | psychische Krisensituationen, wie Trennung, Scheidung, Tod von Angehörigen, Überforderung, Überlastung oder Ausfall der Betreuungsperson. |
(3) Der eigenverantwortliche Tätigkeitsbereich im Rahmen der sozialen Betreuung umfasst insbesondere:
1. | Planung und Organisation des Alltags; | |||||||||
2. | Haushaltsorganisation und -führung; | |||||||||
3. | altersspezifische Betreuung der Kinder und Jugendlichen, Spiel- und Lernanimation sowie Hausaufgabenbegleitung; | |||||||||
4. | Anleitung, Beratung und Unterstützung von Betreuungspersonen der Familienangehörigen; | |||||||||
5. | Mitbetreuung von älteren, kranken oder behinderten Familienmitgliedern; | |||||||||
6. | fachliche Anleitung im Bereich der Familienarbeit; | |||||||||
7. | Begleitung und Unterstützung bei der Bewältigung von Krisensituationen; | |||||||||
8. | Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Sozial- und Gesundheitseinrichtungen sowie öffentlichen Stellen, Ämtern und Behörden und | |||||||||
9. | Zusammenarbeit mit dem Betreuungsteam und mit Einrichtungen der öffentlichen und freien Wohlfahrt im sozialen Umfeld. |