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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
- jeweils gewährtes Pflegegeld x 0,4:20 Tage x tatsächlich beanspruchte Tage im Jahr = jährlicher BeitragCBR seit 31.12.2017 weggefallen.
(2) Werden einem Menschen mit Beeinträchtigungen Maßnahmen der Trainingsmaßnahmen durch Individualförderung gewährt und liegt ein Pflegebedarf im Sinn der Pflegegeldgesetze des Bundes und der Länder vor bzw. werden sonstige pflegebezogene Geldleistungen gewährt, errechnet sich der Beitrag daraus wie folgt:
- 20 % der tatsächlich entstandenen Kosten.
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- jeweils gewährtes Pflegegeld x 0,4:20 Tage x tatsächlich beanspruchte Tage im Jahr = jährlicher BeitragCBR seit 31.12.2017 weggefallen.
(2) Werden einem Menschen mit Beeinträchtigungen Maßnahmen der Trainingsmaßnahmen durch Individualförderung gewährt und liegt ein Pflegebedarf im Sinn der Pflegegeldgesetze des Bundes und der Länder vor bzw. werden sonstige pflegebezogene Geldleistungen gewährt, errechnet sich der Beitrag daraus wie folgt:
- 20 % der tatsächlich entstandenen Kosten.
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