Oö. ChG-Hauptleistungsverordnung (Oö. CH) Fundstelle (weggefallen)

Oö. ChG-Hauptleistungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2018 bis 31.12.9999
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der Umfang der Ansprüche der Hauptleistungen gemäß §§ 10 bis 14 Oö. ChG festgelegt wird (Oö. ChG-Hauptleistungsverordnung)

StF: LGBl.Nr. 79/2008

Änderung

LGBl.Nr. 40/2009

LGBl.Nr. 110/2013

LGBl.Nr. 73/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund § 10 Abs. 4, § 11 Abs. 3, § 12 Abs. 3, § 13 Abs. 4 und § 14 Abs. 3 (Oö. ChG, LGBl. Nr. 41/2008, wird verordnet:

CH) Fundstelle seit 28.02.2018 weggefallen.

Stand vor dem 28.02.2018

In Kraft vom 01.09.2008 bis 28.02.2018
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der Umfang der Ansprüche der Hauptleistungen gemäß §§ 10 bis 14 Oö. ChG festgelegt wird (Oö. ChG-Hauptleistungsverordnung)

StF: LGBl.Nr. 79/2008

Änderung

LGBl.Nr. 40/2009

LGBl.Nr. 110/2013

LGBl.Nr. 73/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund § 10 Abs. 4, § 11 Abs. 3, § 12 Abs. 3, § 13 Abs. 4 und § 14 Abs. 3 (Oö. ChG, LGBl. Nr. 41/2008, wird verordnet:

CH) Fundstelle seit 28.02.2018 weggefallen.

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