Oö. Tierzuchtgesetz 2009 (Oö. TZG 2009) Fundstelle (weggefallen)

Oö. Tierzuchtgesetz 2009

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.12.2019 bis 31.12.9999
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1

Anwendungsbereich und Ziel

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. ABSCHNITT
ZUCHTORGANISATIONEN, LEISTUNGSPRÜFUNGEN, ZUCHTWERTSCHÄTZUNGEN
UND DATEN

§ 3

Voraussetzungen für die Anerkennung von Zuchtorganisationen

§ 4

Verfahren zur Anerkennung von Zuchtorganisationen

§ 5

Änderungen

§ 6

Widerruf der Anerkennung und der Ermächtigung zur Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

§ 7

Tätigwerden von in anderen Bundesländern oder Mitgliedstaaten oder in Vertragsstaaten anerkannten Zuchtorganisationen

§ 8

Rechte und Pflichten anerkannter Zuchtorganisationen

§ 9

Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

§ 10

Datenveröffentlichung, Datenübermittlung

3Tierzuchtgesetz 2009 (Oö. ABSCHNITT
ÜBEREIGNUNG ODER ÜBERLASSUNG VON (ZUCHT)TIEREN UND ABGABE VON
SAMEN, EIZELLEN UND EMBRYONEN SOWIE DEREN VERWENDUNG

§ 11

Übereignung oder Überlassung von Zuchttieren

§ 12

Verwendung von Tieren im Natursprung

§ 13

Abgabe von Samen

§ 14

Verwendung von Samen

§ 15

Erbfehler

§ 16

Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 17

Verwendung von Embryonen

§ 18

Besamungstechnikerinnen und -techniker, Eigenbestandsbesamerinnen und -besamer

§ 19

Anerkennung von Ausbildungsnachweisen nach Unionsrecht

§ 20

Zusammenarbeit der Behörden im Rahmen der Anerkennung von Berufsqualifikationen

4TZG 2009) Fundstelle seit 23.12.2019 weggefallen. ABSCHNITT
BEHÖRDEN, TIERZUCHTRAT, ÜBERWACHUNG, AUSSENVERKEHR,
VERORDNUNGEN, STRAFBESTIMMUNGEN

§ 21

Behörden

§ 22

Tierzuchtrat

§ 23

Verfahren, Überwachung, Ausnahmen

§ 24

Auskunfts-, Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten innerhalb der EU, Zusammenarbeit der Behörden

§ 25

Zwischenstaatliches Vermittlungsverfahren nach Unionsrecht

§ 26

Verordnungen

§ 27

Strafbestimmungen

5. ABSCHNITT
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 28

Übergangsbestimmungen

§ 29

Inkrafttreten

Anlage 1

(Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen)

Anlage 2

(Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragung in Zuchtbücher und Zuchtregister)

Anlage 3

(Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen)

Anlage 4

(Anforderungen an Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen)

Anlage 5

(Anforderungen an Bescheinigungen für Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen aus Drittstaaten)

Stand vor dem 23.12.2019

In Kraft vom 28.02.2009 bis 23.12.2019
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1

Anwendungsbereich und Ziel

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. ABSCHNITT
ZUCHTORGANISATIONEN, LEISTUNGSPRÜFUNGEN, ZUCHTWERTSCHÄTZUNGEN
UND DATEN

§ 3

Voraussetzungen für die Anerkennung von Zuchtorganisationen

§ 4

Verfahren zur Anerkennung von Zuchtorganisationen

§ 5

Änderungen

§ 6

Widerruf der Anerkennung und der Ermächtigung zur Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

§ 7

Tätigwerden von in anderen Bundesländern oder Mitgliedstaaten oder in Vertragsstaaten anerkannten Zuchtorganisationen

§ 8

Rechte und Pflichten anerkannter Zuchtorganisationen

§ 9

Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

§ 10

Datenveröffentlichung, Datenübermittlung

3Tierzuchtgesetz 2009 (Oö. ABSCHNITT
ÜBEREIGNUNG ODER ÜBERLASSUNG VON (ZUCHT)TIEREN UND ABGABE VON
SAMEN, EIZELLEN UND EMBRYONEN SOWIE DEREN VERWENDUNG

§ 11

Übereignung oder Überlassung von Zuchttieren

§ 12

Verwendung von Tieren im Natursprung

§ 13

Abgabe von Samen

§ 14

Verwendung von Samen

§ 15

Erbfehler

§ 16

Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 17

Verwendung von Embryonen

§ 18

Besamungstechnikerinnen und -techniker, Eigenbestandsbesamerinnen und -besamer

§ 19

Anerkennung von Ausbildungsnachweisen nach Unionsrecht

§ 20

Zusammenarbeit der Behörden im Rahmen der Anerkennung von Berufsqualifikationen

4TZG 2009) Fundstelle seit 23.12.2019 weggefallen. ABSCHNITT
BEHÖRDEN, TIERZUCHTRAT, ÜBERWACHUNG, AUSSENVERKEHR,
VERORDNUNGEN, STRAFBESTIMMUNGEN

§ 21

Behörden

§ 22

Tierzuchtrat

§ 23

Verfahren, Überwachung, Ausnahmen

§ 24

Auskunfts-, Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten innerhalb der EU, Zusammenarbeit der Behörden

§ 25

Zwischenstaatliches Vermittlungsverfahren nach Unionsrecht

§ 26

Verordnungen

§ 27

Strafbestimmungen

5. ABSCHNITT
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 28

Übergangsbestimmungen

§ 29

Inkrafttreten

Anlage 1

(Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen)

Anlage 2

(Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragung in Zuchtbücher und Zuchtregister)

Anlage 3

(Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen)

Anlage 4

(Anforderungen an Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen)

Anlage 5

(Anforderungen an Bescheinigungen für Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen aus Drittstaaten)

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