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(2) Der Antrag einer Zuchtorganisation für Equiden hat neben den im Abs§ 4 Oö. 1 genannten Erfordernissen Folgendes zu enthalten:
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(3) Parteistellung im Anerkennungsverfahren hat nur die antragstellende ZuchtorganisationTZG 2009 seit 23.12.2019 weggefallen.
(4) Die Behörde hat vor der Entscheidung über den Antrag ein Gutachten des Tierzuchtrats (§ 22) einzuholen.
(5) Bei einem Antrag auf Anerkennung für einen grenzüberschreitenden Tätigkeitsbereich hat die Behörde den dort zuständigen Tierzuchtbehörden die Antragsunterlagen unter Einräumung einer zweimonatigen Frist zur allfälligen Mitteilung
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(Anm: LGBl.Nr. 3/2011)
(6) Die Anerkennung einer Zuchtorganisation ist dem Antrag entsprechend auszusprechen für:
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(7) Entscheidungen über die Anerkennung oder die Versagung der Anerkennung von Zuchtorganisationen sind der zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister mitzuteilen, im Fall der Versagung der Anerkennung einer Zuchtorganisation für Equiden jedoch nur dann, wenn die Versagung angefochten worden ist.
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(2) Der Antrag einer Zuchtorganisation für Equiden hat neben den im Abs§ 4 Oö. 1 genannten Erfordernissen Folgendes zu enthalten:
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(3) Parteistellung im Anerkennungsverfahren hat nur die antragstellende ZuchtorganisationTZG 2009 seit 23.12.2019 weggefallen.
(4) Die Behörde hat vor der Entscheidung über den Antrag ein Gutachten des Tierzuchtrats (§ 22) einzuholen.
(5) Bei einem Antrag auf Anerkennung für einen grenzüberschreitenden Tätigkeitsbereich hat die Behörde den dort zuständigen Tierzuchtbehörden die Antragsunterlagen unter Einräumung einer zweimonatigen Frist zur allfälligen Mitteilung
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(Anm: LGBl.Nr. 3/2011)
(6) Die Anerkennung einer Zuchtorganisation ist dem Antrag entsprechend auszusprechen für:
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(7) Entscheidungen über die Anerkennung oder die Versagung der Anerkennung von Zuchtorganisationen sind der zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister mitzuteilen, im Fall der Versagung der Anerkennung einer Zuchtorganisation für Equiden jedoch nur dann, wenn die Versagung angefochten worden ist.