§ 19 Oö. TZG 2009 (weggefallen)

Oö. Tierzuchtgesetz 2009

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.12.2019 bis 31.12.9999
Für die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Rahmen dieses Landesgesetzes gilt das § 19 Oö. BAG, soweit nicht in diesem Landesgesetz ausdrücklich anderes normiert istTZG 2009 seit 23.12.2019 weggefallen.

(Anm: LGBl. Nr. 49/2017)

Stand vor dem 23.12.2019

In Kraft vom 21.07.2017 bis 23.12.2019
Für die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Rahmen dieses Landesgesetzes gilt das § 19 Oö. BAG, soweit nicht in diesem Landesgesetz ausdrücklich anderes normiert istTZG 2009 seit 23.12.2019 weggefallen.

(Anm: LGBl. Nr. 49/2017)

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