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Legende:
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Kärntner KFZ-Zulassungsstellen-Verordnung
StF: LGBl Nr 57/1999
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 40a Abs. 1 und 9 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl Nr 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr 146/1998, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr und dem Bundesminister für Inneres verordnet:
Kärntner KFZ-Zulassungsstellen-Verordnung
StF: LGBl Nr 57/1999
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 40a Abs. 1 und 9 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl Nr 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr 146/1998, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr und dem Bundesminister für Inneres verordnet: