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(1) Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes treten außer Kraft:
a) | Gesetz, mit dem bestimmte Aufgaben der Bundespolizeidirektion Klagenfurt übertragen werden, LGBl Nr 53/1960, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 52/1965, 20/1995 und 35/1999 sowie der Kundmachung LGBl Nr 19/1961; | |||||||||
b) | Gesetz, mit dem bestimmte Aufgaben der Bundespolizeidirektion Villach übertragen werden, LGBl Nr 54/1960, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 53/1965, 19/1995 und 35/1999. |
(1) Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes treten außer Kraft:
a) | Gesetz, mit dem bestimmte Aufgaben der Bundespolizeidirektion Klagenfurt übertragen werden, LGBl Nr 53/1960, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 52/1965, 20/1995 und 35/1999 sowie der Kundmachung LGBl Nr 19/1961; | |||||||||
b) | Gesetz, mit dem bestimmte Aufgaben der Bundespolizeidirektion Villach übertragen werden, LGBl Nr 54/1960, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 53/1965, 19/1995 und 35/1999. |