§ 13 Oö. LWKG 1967 Organe

Oö. Landwirtschaftskammergesetz 1967

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.09.2008 bis 31.12.9999

II. ABSCHNITT

Organisation der Landwirtschaftskammer

A. Organe der Landwirtschaftskammer

§ 13

Organe

Die Organe der Landwirtschaftskammer sind:

1.

die Vollversammlung;

2.

die Ausschüsse der Vollversammlung;

3.

der Präsident;

4.

die Bäuerinnenbeiräte der Bezirksbauernkammern;

5.

die Obmännerkonferenzen;

6.

die Bezirksbauernkammerobmänner;

7.

die Ortsbauernausschüsse;

8.

die Ortsbauernobmänner.

(Anm: LGBl. Nr. 4/1996, 80/2008)

Stand vor dem 05.09.2008

In Kraft vom 01.09.1967 bis 05.09.2008

II. ABSCHNITT

Organisation der Landwirtschaftskammer

A. Organe der Landwirtschaftskammer

§ 13

Organe

Die Organe der Landwirtschaftskammer sind:

1.

die Vollversammlung;

2.

die Ausschüsse der Vollversammlung;

3.

der Präsident;

4.

die Bäuerinnenbeiräte der Bezirksbauernkammern;

5.

die Obmännerkonferenzen;

6.

die Bezirksbauernkammerobmänner;

7.

die Ortsbauernausschüsse;

8.

die Ortsbauernobmänner.

(Anm: LGBl. Nr. 4/1996, 80/2008)

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