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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Auf Anträge auf Änderung von Gebäuden, sofern sich die Änderung nur auf das Innere bezieht, finden die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 lit. a und b und Abs. 4 lit. a mit der Maßgabe Anwendung, dass in den Bauplänen und der Beschreibung außer der geplanten baulichen Maßnahme auch der bestehende Zustand ersichtlich zu machen ist.
(2) Auf Anträge auf Änderung von Gebäuden, sofern sich die Änderung nur auf das Innere bezieht, finden die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 lit. a und b und Abs. 4 lit. a mit der Maßgabe Anwendung, dass in den Bauplänen und der Beschreibung außer der geplanten baulichen Maßnahme auch der bestehende Zustand ersichtlich zu machen ist.