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Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
(Anm: Übergangsrecht zur NovArt. LGBl. Nr. 30/2010)
(1) ...
(2) ...
(3) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes aufrechten Errichtungsbewilligungen gemäß § 6 9 Oö. Campingplatzgesetz, LGBl. Nr. 49/1967, in der Fassung LGBl. Nr. 90/2001, und Betriebsbewilligungen gemäß § 10 OöCPG seit 30.06.2021 weggefallen. Campingplatzgesetz, LGBl. Nr. 49/1967, in der Fassung LGBl. Nr. 90/2001, gelten als Campingplatzbewilligungen gemäß § 6 Oö. Campingplatzgesetz in der Fassung dieses Landesgesetzes.
(4) ...
(5) ...
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
(Anm: Übergangsrecht zur NovArt. LGBl. Nr. 30/2010)
(1) ...
(2) ...
(3) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes aufrechten Errichtungsbewilligungen gemäß § 6 9 Oö. Campingplatzgesetz, LGBl. Nr. 49/1967, in der Fassung LGBl. Nr. 90/2001, und Betriebsbewilligungen gemäß § 10 OöCPG seit 30.06.2021 weggefallen. Campingplatzgesetz, LGBl. Nr. 49/1967, in der Fassung LGBl. Nr. 90/2001, gelten als Campingplatzbewilligungen gemäß § 6 Oö. Campingplatzgesetz in der Fassung dieses Landesgesetzes.
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