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Aufnahme des Betriebs
Der Betrieb eines Campingplatzes darf erst aufgenommen werden, wenn der Campingplatz dem Inhalt der Campingplatzbewilligung entsprichtOö. Die Aufnahme des Betriebs ist der Behörde von der Inhaberin oder vom Inhaber der Campingplatzbewilligung schriftlich anzuzeigenCPG seit 30.06.2021 weggefallen.
(Anm: LGBl. Nr. 30/2010)
Aufnahme des Betriebs
Der Betrieb eines Campingplatzes darf erst aufgenommen werden, wenn der Campingplatz dem Inhalt der Campingplatzbewilligung entsprichtOö. Die Aufnahme des Betriebs ist der Behörde von der Inhaberin oder vom Inhaber der Campingplatzbewilligung schriftlich anzuzeigenCPG seit 30.06.2021 weggefallen.
(Anm: LGBl. Nr. 30/2010)