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Strafbestimmungen
(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht,
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(2) Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe, und zwar im Falle des AbsOö. 1 litCPG seit 30.06.2021 weggefallen. f bis zu 43, sonst bis zu 430 Euro zu bestrafen. (Anm: LGBl. Nr. 90/2001)
Strafbestimmungen
(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht,
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(2) Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe, und zwar im Falle des AbsOö. 1 litCPG seit 30.06.2021 weggefallen. f bis zu 43, sonst bis zu 430 Euro zu bestrafen. (Anm: LGBl. Nr. 90/2001)