§ 3 K-RE (weggefallen)

Referatseinteilung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.04.2018 bis 31.12.9999
Die Zuständigkeit für rechtliche Angelegenheiten von Landesgesetzen gemäß der Anlage zu § 1 § 3 K-REumfasst auch die Zuständigkeit für die inhaltliche Ausarbeitung von referatsbezogenen Gesetzesentwürfen durch die Abteilung 1 (Kompetenzzentrum Landesamtsdirektion)/Verfassungsdienst des Amtes der Landesregierung seit 12.04.2018 weggefallen.

Stand vor dem 12.04.2018

In Kraft vom 04.04.2013 bis 12.04.2018
Die Zuständigkeit für rechtliche Angelegenheiten von Landesgesetzen gemäß der Anlage zu § 1 § 3 K-REumfasst auch die Zuständigkeit für die inhaltliche Ausarbeitung von referatsbezogenen Gesetzesentwürfen durch die Abteilung 1 (Kompetenzzentrum Landesamtsdirektion)/Verfassungsdienst des Amtes der Landesregierung seit 12.04.2018 weggefallen.

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