Art. 2 Oö. EV 2012 (weggefallen)

Oö. Eigenheim-Verordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2018 bis 31.12.9999

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl. Nr. 78/2016)

Diese Verordnung tritt mit 1Art. Jänner 2017 in Kraft. § 2 Abs. 12 sowie § 4 Abs. 1 zweiter Satzteil (Variante Fixverzinsung) gilt für Ansuchen, die ab Inkrafttreten bis zum 30. Juni 2018 beim Amt der2 Oö. Landesregierung einlangenEV 2012 seit 30.06.2018 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2018

In Kraft vom 01.01.2017 bis 30.06.2018

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl. Nr. 78/2016)

Diese Verordnung tritt mit 1Art. Jänner 2017 in Kraft. § 2 Abs. 12 sowie § 4 Abs. 1 zweiter Satzteil (Variante Fixverzinsung) gilt für Ansuchen, die ab Inkrafttreten bis zum 30. Juni 2018 beim Amt der2 Oö. Landesregierung einlangenEV 2012 seit 30.06.2018 weggefallen.

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