§ 6 Oö. EV 2012 (weggefallen)

Oö. Eigenheim-Verordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2018 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit 1§ 6 . JännerEV 2012 in Kraftseit 30.06.2018 weggefallen. Gleichzeitig tritt die Oö. Eigenheim-Verordnung 2008, LGBl. Nr. 28, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 54/2011, außer Kraft, soweit Abs. 2 nichts anderes bestimmt.

(2) Für Ansuchen, die bis 31. Dezember 2011 beim Amt der Oö. Landesregierung einlangen, gelten die Bestimmungen der Oö. Eigenheim-Verordnung 2008, LGBl. Nr. 28, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 54/2011.

Stand vor dem 30.06.2018

In Kraft vom 01.01.2012 bis 30.06.2018
(1) Diese Verordnung tritt mit 1§ 6 . JännerEV 2012 in Kraftseit 30.06.2018 weggefallen. Gleichzeitig tritt die Oö. Eigenheim-Verordnung 2008, LGBl. Nr. 28, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 54/2011, außer Kraft, soweit Abs. 2 nichts anderes bestimmt.

(2) Für Ansuchen, die bis 31. Dezember 2011 beim Amt der Oö. Landesregierung einlangen, gelten die Bestimmungen der Oö. Eigenheim-Verordnung 2008, LGBl. Nr. 28, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 54/2011.

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