Oö. Landwirtschaftliche Betriebsratsfondsverordnung 1977 (Oö. LB 1977) Fundstelle (weggefallen)

Oö. Landwirtschaftliche Betriebsratsfondsverordnung 1977

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Verordnung der Oö. Landesregierung vom 24. Oktober 1977 über die Einhebung der Betriebsrats(Zentralbetriebsrats)umlage, über die Errichtung, Verschmelzung, Trennung, Auflösung und Verwaltung des Betriebsrats(Zentralbetriebsrats)fonds, über die Revision seiner Gebarung und die Rechte und Pflichten seiner Revisionsorgane sowie über die Wahl der Rechnungsprüfer und ihre Geschäftsführung (Oö. Landwirtschaftliche Betriebsratsfondsverordnung 1977)

StF: LGBl. Nr. 61/1977

Änderung

idF:

LGBl. Nr. 144/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Abschnittes 9 der (Oö. Landarbeitsordnung 1968, LGBlLB 1977) Fundstelle seit 31.12.2019 weggefallen. Nr. 12, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 37/1969, 2/1971, 25/1972, 32/1975, 42/1976 und 39/1977 wird verordnet:

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 21.12.1977 bis 31.12.2019
Verordnung der Oö. Landesregierung vom 24. Oktober 1977 über die Einhebung der Betriebsrats(Zentralbetriebsrats)umlage, über die Errichtung, Verschmelzung, Trennung, Auflösung und Verwaltung des Betriebsrats(Zentralbetriebsrats)fonds, über die Revision seiner Gebarung und die Rechte und Pflichten seiner Revisionsorgane sowie über die Wahl der Rechnungsprüfer und ihre Geschäftsführung (Oö. Landwirtschaftliche Betriebsratsfondsverordnung 1977)

StF: LGBl. Nr. 61/1977

Änderung

idF:

LGBl. Nr. 144/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Abschnittes 9 der (Oö. Landarbeitsordnung 1968, LGBlLB 1977) Fundstelle seit 31.12.2019 weggefallen. Nr. 12, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 37/1969, 2/1971, 25/1972, 32/1975, 42/1976 und 39/1977 wird verordnet:

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