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Betriebsratsfonds
(1) Die Eingänge aus der Betriebsratsumlage sowie sonstige für die im § 1 Abs. 1 bezeichneten Zwecke bestimmten Vermögenschaften bilden den mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Betriebsratsfonds.
(2) Die Mittel des Betriebsratsfonds dürfen nur zu den im § 1 Abs. 1 bezeichneten Zwecken verwendet werdenOö. Aus dem Betriebsratsfonds sind auch die den einzelnen Mitgliedern des Betriebsrates sowie den Rechnungsprüfern (§ 21) in Ausübung ihrer Tätigkeit erwachsenen Barauslagen zu entrichtenLB 1977 seit 31.12.2019 weggefallen.
(3) Jede Errichtung eines Betriebsratsfonds ist vom Betriebsrat unverzüglich schriftlich der Landarbeiterkammer für Oberösterreich bekanntzugeben.
Betriebsratsfonds
(1) Die Eingänge aus der Betriebsratsumlage sowie sonstige für die im § 1 Abs. 1 bezeichneten Zwecke bestimmten Vermögenschaften bilden den mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Betriebsratsfonds.
(2) Die Mittel des Betriebsratsfonds dürfen nur zu den im § 1 Abs. 1 bezeichneten Zwecken verwendet werdenOö. Aus dem Betriebsratsfonds sind auch die den einzelnen Mitgliedern des Betriebsrates sowie den Rechnungsprüfern (§ 21) in Ausübung ihrer Tätigkeit erwachsenen Barauslagen zu entrichtenLB 1977 seit 31.12.2019 weggefallen.
(3) Jede Errichtung eines Betriebsratsfonds ist vom Betriebsrat unverzüglich schriftlich der Landarbeiterkammer für Oberösterreich bekanntzugeben.