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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Die Barmittel für den laufenden Bedarf sind vom Kassaverwalter in einem versperrbaren Behälter zu verwahrenOö.
(2) Größere Geldbeträge, die nicht für den laufenden Bedarf benötigt werden, sind bei einem geeigneten Geld- oder Kreditinstitut oder bei der Postsparkasse einzulegen LB 1977 seit 31.12.2019 weggefallen.
(1) Die Barmittel für den laufenden Bedarf sind vom Kassaverwalter in einem versperrbaren Behälter zu verwahrenOö.
(2) Größere Geldbeträge, die nicht für den laufenden Bedarf benötigt werden, sind bei einem geeigneten Geld- oder Kreditinstitut oder bei der Postsparkasse einzulegen LB 1977 seit 31.12.2019 weggefallen.