§ 16 Oö. LB 1977 (weggefallen)

Oö. Landwirtschaftliche Betriebsratsfondsverordnung 1977

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
§ 16

Ein nach Durchführung der Auflösung verbleibender Vermögensüberschuß geht auf die Landarbeiterkammer für Oberösterreich über und ist von dieser für Wohlfahrtseinrichtungen der Dienstnehmer zu verwenden. LB 1977 seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 21.12.1977 bis 31.12.2019
§ 16

Ein nach Durchführung der Auflösung verbleibender Vermögensüberschuß geht auf die Landarbeiterkammer für Oberösterreich über und ist von dieser für Wohlfahrtseinrichtungen der Dienstnehmer zu verwenden. LB 1977 seit 31.12.2019 weggefallen.

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