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Zentralbetriebsratsfonds
(1) Die Eingänge aus der Zentralbetriebsratsumlage sowie sonstige für die im § 39 Abs. 1 bezeichneten Zwecke bestimmte Vermögenschaften bilden den mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten ZentralbetriebsratsfondsOö.
(2) Die Mittel des Zentralbetriebsratsfonds dürfen nur zu den im § 39 Abs. 1 bezeichneten Zwecken verwendet werden LB 1977 seit 31.12.2019 weggefallen.
Zentralbetriebsratsfonds
(1) Die Eingänge aus der Zentralbetriebsratsumlage sowie sonstige für die im § 39 Abs. 1 bezeichneten Zwecke bestimmte Vermögenschaften bilden den mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten ZentralbetriebsratsfondsOö.
(2) Die Mittel des Zentralbetriebsratsfonds dürfen nur zu den im § 39 Abs. 1 bezeichneten Zwecken verwendet werden LB 1977 seit 31.12.2019 weggefallen.