§ 6 Oö. VVAV § 6

Oö. Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.03.2012 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Oö. Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung, LGBl. Nr. 67/2004, außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.03.2012 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Oö. Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung, LGBl. Nr. 67/2004, außer Kraft.

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