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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Entschädigung
(1) Für die auf Grund von Maßnahmen gemäß § 3 Abs. 5 verursachten Schäden steht gegenüber dem Bund ein Anspruch auf angemessene Schadloshaltung zu (§ 1323 ABGB)Oö.
(2) § 5 Abs. 4 bis 7 gilt sinngemäß WBBG seit 30.06.2024 weggefallen.
Entschädigung
(1) Für die auf Grund von Maßnahmen gemäß § 3 Abs. 5 verursachten Schäden steht gegenüber dem Bund ein Anspruch auf angemessene Schadloshaltung zu (§ 1323 ABGB)Oö.
(2) § 5 Abs. 4 bis 7 gilt sinngemäß WBBG seit 30.06.2024 weggefallen.