Oö. Bienenzuchtgesetz (Oö. BZG) Fundstelle

Oö. Bienenzuchtgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1983 bis 31.12.9999

§  1

Zweck und Anwendungsbereich

§  2

Begriffsbestimmungen

II. ABSCHNITT

Bienenhaltung

§  3

Abstände von Heimbienenständen zur Grundgrenze

§  4

Tierfang

§  5

Maßnahmen gegen Raubbienen

§  6

Beförderung von Bienen

III. ABSCHNITT

Wanderung mit Bienen

§  7

Freiheit der Bienenwanderung

§  8

Schutz der örtlichen Bienenvölker

§  9

Abstände von Wanderbienenständen zu Nachbargrundgrenzen

§ 10

Anzeige der Zuwanderung

§ 11

Untersagung der Zuwanderung

IV. ABSCHNITT

Bienenzucht

§ 12

Anerkannte Belegstellen

§ 13

Schutzgebiet

§ 14

Widerruf der Anerkennung

V. ABSCHNITT

Verfahrensvorschriften

§ 15

Verfahren der Landwirtschaftskammer

§ 16

Sachverständige

VI . ABSCHNITT

Zuwiderhandlungen

§ 17

Verwaltungsübertretungen

§ 18

Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes

VII. ABSCHNITT

Schlußbestimmungen

§ 19

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 20

Inkrafttreten

 

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1983 bis 31.12.9999

§  1

Zweck und Anwendungsbereich

§  2

Begriffsbestimmungen

II. ABSCHNITT

Bienenhaltung

§  3

Abstände von Heimbienenständen zur Grundgrenze

§  4

Tierfang

§  5

Maßnahmen gegen Raubbienen

§  6

Beförderung von Bienen

III. ABSCHNITT

Wanderung mit Bienen

§  7

Freiheit der Bienenwanderung

§  8

Schutz der örtlichen Bienenvölker

§  9

Abstände von Wanderbienenständen zu Nachbargrundgrenzen

§ 10

Anzeige der Zuwanderung

§ 11

Untersagung der Zuwanderung

IV. ABSCHNITT

Bienenzucht

§ 12

Anerkannte Belegstellen

§ 13

Schutzgebiet

§ 14

Widerruf der Anerkennung

V. ABSCHNITT

Verfahrensvorschriften

§ 15

Verfahren der Landwirtschaftskammer

§ 16

Sachverständige

VI . ABSCHNITT

Zuwiderhandlungen

§ 17

Verwaltungsübertretungen

§ 18

Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes

VII. ABSCHNITT

Schlußbestimmungen

§ 19

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 20

Inkrafttreten

 

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