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Der § 6 Abs. 1 letzter Satz tritt am 1. Jänner 2014 außer Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 39/2013
Der § 6 Abs. 1 letzter Satz tritt am 1. Jänner 2014 außer Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 39/2013