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(1) Eine Krankenanstalt gilt als gemeinnützig, wennDie fachrichtungsbezogenen Organisationseinheiten können auch in folgenden Betriebsformen geführt werden:
a) |
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b) |
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c) |
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übersteigt.
(2*) Die Landesregierung hat auf Antrag des Rechtsträgers der Krankenanstalt deren Gemeinnützigkeit mit Bescheid festzustellen.Fassung LGBl.Nr. 8/2013
(1) Eine Krankenanstalt gilt als gemeinnützig, wennDie fachrichtungsbezogenen Organisationseinheiten können auch in folgenden Betriebsformen geführt werden:
a) |
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übersteigt.
(2*) Die Landesregierung hat auf Antrag des Rechtsträgers der Krankenanstalt deren Gemeinnützigkeit mit Bescheid festzustellen.Fassung LGBl.Nr. 8/2013