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Verordnung der Oö. Landesregierung vom 11. August 1986 über die Wahl
bzw. Bildung von Organen der Personalvertretung der Bediensteten des
Landes Oberösterreich
(Oö. Landes-Personalvertretungs-Wahlordnung - Oö. L-PVWO)
StF: LGBl.Nr. 46/1986
Änderung
LGBl.Nr. 93/1996 (DFB)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 7, 15, 16, 17, 19, 20 Abs. 17, 21 und 22 Abs. 2 des Oö. Landes-Personalvertretungsgesetzes, LGBl. Nr. 72/1985, wird verordnet:
Verordnung der Oö. Landesregierung vom 11. August 1986 über die Wahl
bzw. Bildung von Organen der Personalvertretung der Bediensteten des
Landes Oberösterreich
(Oö. Landes-Personalvertretungs-Wahlordnung - Oö. L-PVWO)
StF: LGBl.Nr. 46/1986
Änderung
LGBl.Nr. 93/1996 (DFB)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 7, 15, 16, 17, 19, 20 Abs. 17, 21 und 22 Abs. 2 des Oö. Landes-Personalvertretungsgesetzes, LGBl. Nr. 72/1985, wird verordnet: