§ 33 Oö. L-PVWO

Oö. Landes-Personalvertretungs-Wahlordnung (V)

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1986 bis 31.12.9999

§ 33

Zuständigkeit

 

Der Dienststellenwahlausschuß für das Amt der Landesregierung und die beim Amt der Landesregierung eingerichteten Sprengelwahlausschüsse sind auch für die Durchführung der Wahl der Vertrauenspersonen zuständig.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1986 bis 31.12.9999

§ 33

Zuständigkeit

 

Der Dienststellenwahlausschuß für das Amt der Landesregierung und die beim Amt der Landesregierung eingerichteten Sprengelwahlausschüsse sind auch für die Durchführung der Wahl der Vertrauenspersonen zuständig.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten