§ 15 K-KMG (weggefallen)

Kärntner Kundmachungsgesetz - K-KMG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2016 bis 31.12.9999
Das Kärntner Gemeindeblatt ist zur Aufnahme von fachlichen Informationen, Verlautbarungen und sonstigen Mitteilungen bestimmt, die für die Gemeindebehörden und die Bezirksverwaltungsbehörden von besonderem Interesse sind§ 15 K-KMG seit 30.06.2016 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2016

In Kraft vom 01.06.1986 bis 30.06.2016
Das Kärntner Gemeindeblatt ist zur Aufnahme von fachlichen Informationen, Verlautbarungen und sonstigen Mitteilungen bestimmt, die für die Gemeindebehörden und die Bezirksverwaltungsbehörden von besonderem Interesse sind§ 15 K-KMG seit 30.06.2016 weggefallen.

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