§ 17 K-KMG (weggefallen)

Kärntner Kundmachungsgesetz - K-KMG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.06.2013 bis 31.12.9999
Das Land Kärnten hat für die Herausgabe einer Kärntner Landesrechtssammlung zu sorgen§ 17 K-KMG seit 12.06.2013 weggefallen.

Stand vor dem 12.06.2013

In Kraft vom 01.06.1986 bis 12.06.2013
Das Land Kärnten hat für die Herausgabe einer Kärntner Landesrechtssammlung zu sorgen§ 17 K-KMG seit 12.06.2013 weggefallen.

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