§ 1 BBV

Baubemessungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.06.2010 bis 31.12.9999

Das zulässige Maß der baulichen Nutzung kann mit folgenden Bemessungszahlen festgelegt werden:

a)

Bauflächenzahl (§ 3)

b)

Baunutzungszahl (§ 4)

c)

Baumassenzahl (§ 5)

d)

Geschosszahl (§ 6)

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.06.2010 bis 31.12.9999

Das zulässige Maß der baulichen Nutzung kann mit folgenden Bemessungszahlen festgelegt werden:

a)

Bauflächenzahl (§ 3)

b)

Baunutzungszahl (§ 4)

c)

Baumassenzahl (§ 5)

d)

Geschosszahl (§ 6)

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