Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Landesregierung kann das Ausmaß des Ersatzes nach Abs. 1 durch Verordnung herabsetzen, soweit dies erforderlich ist, um mit der Aufgabe der Mindestsicherung unvereinbare Ergebnisse oder besondere Härten zu vermeiden.
(2) Die Landesregierung kann das Ausmaß des Ersatzes nach Abs. 1 durch Verordnung herabsetzen, soweit dies erforderlich ist, um mit der Aufgabe der Mindestsicherung unvereinbare Ergebnisse oder besondere Härten zu vermeiden.