§ 15 V-MSG (weggefallen)

Mindestsicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2021 bis 31.12.9999
Das Land ist Träger der Mindestsicherung und hat die Aufgaben nach diesem Gesetz, soweit sie nicht ausdrücklich den Gemeinden oder dem Sozialfonds übertragen sind, zu besorgen§ 15 V-MSG seit 31.03.2021 weggefallen.

Stand vor dem 31.03.2021

In Kraft vom 10.12.2010 bis 31.03.2021
Das Land ist Träger der Mindestsicherung und hat die Aufgaben nach diesem Gesetz, soweit sie nicht ausdrücklich den Gemeinden oder dem Sozialfonds übertragen sind, zu besorgen§ 15 V-MSG seit 31.03.2021 weggefallen.

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